Geistige Behinderung

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern. Geistige Behinderung ist nach der Definition der American Association on Intellectual and Developmental Disability (AAIDD), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem ICD-10 charakterisiert „durch eine signifikante Einschränkung im Bereich der geistigen Funktionen und in Bereichen des adaptiven Verhaltens, welche sich in den konzeptionellen, sozialen und praktischen Fähigkeiten widerspiegeln. Die Behinderung manifestiert sich vor dem 18. Lebensjahr.“ Der Begriff wurde durch die 1958 gegründete Elternvereinigung Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind in Abgrenzung zu den zuvor üblichen Bezeichnungen wie „Idiotie“ oder „schwerer Schwachsinn“ etabliert.